Kosten

Psychotherapie

Die Psychotherapie kann über die Grund- oder Zusatzversicherung abgerechnet werden.

Als delegierter Psychotherapeut mit Praxisbewilligung des Kantons St. Gallens, ist es möglich über die Grundversicherung, Zusatzversicherung oder auch selbstzahlend abzurechnen. Welche Abrechnungsart sinnvoll oder möglich ist, wird im persönlichen Gespräch erörtert. Grundsätzlich können aber über die Grundversicherung Therapien abgerechnet werden, die von Personen mit einem relevanten Krankheitsgrad (eindeutige psychopathologische Diagnose) in Anspruch genommen werden.

Die Paartherapie kann leider nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden. 

Paartherapie, Coaching, Beratung und nicht delegierte Psychotherapie

Pro 60 Minuten                SFR. 160.--